Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung

Ihr Ansprechpartner

Martin Schäfer

Ihre Ansprechpartner

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Terminvereinbarung

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

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Hilfe im Schadensfall

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